Die Ausübung des Berufes „Humanenergetik“ umfasst alle Tätigkeiten die Energetische Ebene betreffend, wie das Erkennen und Erfassen dieses Energiefeldes, das Lenken und Leiten des Energieflusses, das Erkennen und Ausbalancieren von Störungen und Blockaden des Energieflusses, sowie das Erkennen und Beheben von energetischen Mangel- oder Füllezuständen. Die Energetische Ebene stellt somit das primäre Arbeitsfeld des Humanenergetikers dar. Der Humanenergetiker arbeitet dabei entweder am energetischen Gesamtsystem oder innerhalb eines oder mehrerer dieser Teilsysteme.
Die Tätigkeit des Humanenergetikers kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:
Rechtliche Grundlage für die Ausübung als freies Gewerbe ist die Gewerbeordnung (§ 5 GewO 1994), der konkrete Berechtigungsumfang des einzelnen Humanenergetikers ergibt sich aus dem jeweiligen konkreten Gewerbewortlaut des Energetikers (§ 29 GewO 1994).
Das Berufsbild Humanenergetik ist auch als Darstellung der gemäß § 29 Gewerbeordnung (GewO 1994) für den Gewerbeumfang maßgeblichen, eigentümlichen Arbeitsvorgänge sowie der in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen zu verstehen.
Das Berufsbild Humanenergetik kodifiziert somit gleichsam die aufgrund der historischen Entwicklung gewachsene, gegenwärtige Auffassung der Branche und schlüsselt auf dieser Grundlage die dem Gewerbe eigentümlichen Tätigkeitsfelder auf.
Das Berufsbild Humanenergetik dient in erster Linie dazu: